Die Sudetendeutsche Volksgruppe stammt von den Deutschen ab, die spätestens seit dem Mittelalter weite Teile Böhmens, Mährens und des nachmaligen Sudetenschlesiens besiedelten, urbar machten und blühende Kulturlandschaften schufen.
Diese Deutschen lebten Jahrhunderte lang vor allem in den Randgebieten der Böhmischen Länder, aber auch in der Hauptstadt Prag und in Sprachinseln im Landesinneren.
Die gängigen Sammelbegriffe für diese Deutschböhmen, Deutschmährer und Sudetenschlesier waren ursprünglich „Deutsche aus den Ländern der Böhmischen Krone“ bzw. „Deutsche aus den Ländern der Heiligen Wenzelskrone“. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts entstanden – ähnlich wie „Alpendeutsche“ oder „Karpatendeutsche“ – die Volksgruppenbezeichnungen „Deutsche aus den Sudetenländern“ bzw. „Sudetendeutsche“, die sich mit Ende der Habsburgermonarchie, und damit des Königreichs Böhmen, umfassend durchsetzten. Von 1918 bis 1938 waren die Sudetendeutschen ohne gefragt zu werden Teil der neu gegründeten Tschechoslowakischen Republik und wurden dort als nationale Minderheit behandelt. Von 1938 bis 1945 gehörten sie zum nationalsozialistischen Deutschen Reich.
Bei Wiedererrichtung der Tschechoslowakei nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die ca. 3½ Millionen Sudetendeutschen kollektiv entrechtet, fast vollständig vertrieben und damit verstärkt zu einer Schicksalsgemeinschaft.
Die meisten vertriebenen Sudetendeutschen und ihre Nachfahren leben in der Bundesrepublik Deutschland. Im Jahr 1950 hat der Deutsche Bundestag eine „Obhutserklärung“ über die aus der Tschechoslowakei vertriebenen Deutschen beschlossen.
Der Freistaat Bayern hat im Jahr 1954 „eingedenk der jahrhundertealten historischen und kulturellen Bindungen … und als Zeichen der Anerkennung … der Verdienste der Mitbürger aus dem Sudetenland“ die Schirmherrschaft über die Sudetendeutsche Volksgruppe übernommen und betrachtet sie als den „Vierten Stamm“ Bayerns.
Das Schirmland kümmert sich nicht nur um die Sudetendeutschen in Bayern und in der Bundesrepublik Deutschland, sondern auch um die vielen sudetendeutschen Landsleute in Österreich, im übrigen Europa und in Übersee.
Seit dem Fall des Eisernen Vorhanges 1989 können sich auch die zahlreichen Sudetendeutschen, die in die Sowjetische Besatzungszone, aus der die DDR entstand, vertrieben worden waren, sowie die in der Tschechischen Republik verbliebenen Deutschen wieder offen zu ihrer Herkunft bekennen.
Auszug aus der Grundsatzerklärung der Sudetendeutschen Landsmannschaft (Feb. 2015)